Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes sollen redaktionelle Korrekturen vorgenommen werden und Klarstellungen erfolgen. Die Klarstellungen sollen die rechtssichere Anwendung des Gesetzes unterstützen und die Abläufe vereinfachen.
Einmalige Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger
Mit diesem Gesetzentwurf soll die Rechtsgrundlage für die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an beamtenrechtliche Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geschaffen werden.
Das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen definiert die Kriterien für Finanzanlagen des Landes. Künftig sind die Nachhaltigkeitsziele der UN, die EU-Taxonomie und das 1,5-Grad-Ziel Grundlage für Anlageentscheidungen. Das Gesetz gilt für Finanzanlagen des Landes und landeseigener Unternehmen.
Mit dem vorgesehenen Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 werden gesetzliche Änderungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst, die zur Umsetzung verschiedener im Staatshaushaltsplan 2023/2024 enthaltener Maßnahmen notwendig sind.
Mit den Änderungen im Beihilferecht soll für die Zukunft neben dem bewährten System und der anlassbezogenen Beihilfe die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen vollständig freiwillig gesetzlich oder vollständig privat versicherter Personen eröffnet werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2022 erfolgen. Zudem hat sich im Besoldungsrecht und in anderen Bereichen des Dienstrechts an verschiedenen Stellen Anpassungsbedarf ergeben.
Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs vor.
Mit dem vorgesehenen Haushaltsbegleitgesetz 2022 werden gesetzliche Änderungen in einem Artikelgesetz zusammengefasst, die zur Umsetzung verschiedener im Staatshaushaltsplan 2022 enthaltener Maßnahmen notwendig sind.
Landeshaushaltsordnung und Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen des Restrukturierungsprojekts Baden-Württemberg möchte die Landesverwaltung ein neues Haushaltsmanagementsystem einführen, das die Arbeitsabläufe vereinfachen und beschleunigen soll.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland soll der zwischenzeitlich entstandene Anpassungsbedarf im Landesgrundsteuergesetz berücksichtigt und eine Grundsteuer C eingeführt werden.
Newsletter: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.