Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) und weiterer Vorschriften vor.
Er zielt zum einen darauf ab, das im Land seit 1. Januar 2023 bei Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) durchzuführende Widerspruchsverfahren vorübergehend abzuschaffen.
Daneben soll das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung dahingehend geändert werden, dass das Sozialministerium zukünftig die Gewährung von Fallpauschalen an die nach Paragraph 1 Absatz 2 des Gesetzes geeigneten Stellen mit Sitz in Baden-Württemberg im Verordnungswege regeln kann.